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Europawahl für Kinder erklärt

Europawahl kinderleicht erklärt

Vom 06. bis 09. Juni wählen wir in Europa ein neues Europäisches Parlament. Doch wie genau funktioniert die Wahl? Und wofür brauchen wir eigentlich Abgeordnete? Sailer Redakteurin Barbara Zeidler ist nach Brüssel gefahren und verrät euch, wie ihr eurem Nachwuchs die Europawahl kindgerecht erklärt.

Barbara Zeidler in Brüssel zur Europawahl

© Barbara Zeidler / Jacqueline Laci

Kindgerechte Erklärung der Europawahl

Am einfachsten ist es, wenn ihr komplexe Dinge wie die Europawahl anhand eines bekannten Modells erklärt. In diesem Fall eignet sich die Wahl des Klassensprechers bzw. der Klassensprecherin. In der Klasse schreiben die Kinder ihren Wunsch-Klassensprecher auf einen Zettel, falten ihn und geben somit ihre Stimme geheim ab. Auch die EU-Abgeordneten werden geheim gewählt. Jeder von uns hat eine Stimme. Anders als beim Klassensprecheramt wählen wir hier nicht eine Person, sondern eine Partei. Je mehr Stimmen sie hat, umso mehr Sitze bekommt sie. Die Partei wählt dann die einzelnen Abgeordneten.

Tipp: Wenn ihr per Briefwahl wählt, könnt ihr dem Kind auch den Stimmzettel zeigen, bevor ihr eure Stimme abgebt.

Demokratie für Kinder erklärt

Das Prinzip beider Wahlen basiert auf der Demokratie. Eure Kinder leben Demokratie auch im Schulalltag: Ein Klassenausflug steht an. Die Schüler überlegen, ob sie lieber den Zoo besuchen möchten, die neue Ausstellung im Museum oder ob sie eine Stadtrallye machen wollen. Ist die Mehrheit der Klasse für den Zoobesuch, steht der Zielort fest.

Müssen Entscheidungen für die EU gefällt werden, würde es zu lange dauern, wenn jeder einzelne der 452 Millionen EU-Bürger nach seiner Meinung gefragt würde. Deshalb werden wir durch Abgeordnete vertreten. Gerne könnt ihr euren Kindern auch ein paar Beispiele aus der EU-Politik nennen, in denen sich die EU-Abgeordneten für unsere Interessen eingesetzt haben. Sie haben zum Beispiel dafür gesorgt, dass wir innerhalb der EU leichter verreisen können. In der Regel reicht der Personalausweis aus und selbst der muss nur manchmal vorgezeigt werden. Geldwechseln müssen wir dank des Euros auch nicht mehr.

In der Schule gibt es auch eine Art Abgeordnete. Eure Kinder werden dort durch die Klassensprecher vertreten. Gibt es mal Probleme oder Anliegen, etwa zu viele Hausaufgaben, sprechen sie den Klassenlehrer stellvertretend für die Klasse darauf an. Die Klassensprecher setzen sich für die Klasse ein.

Es ist etwas Besonderes, dass wir in der EU so viel Mitspracherecht haben. Je früher ihr euren Kindern deutlich macht, wie wichtig es ist, dieses Recht zu nutzen und zu wählen, umso besser.

Häufig gestellte Fragen

 

Was genau wählt man bei der Europawahl?
Alle fünf Jahre wird in jedem Staat der Europäischen Union (EU) ein neues Europäisches Parlament gewählt, in dem Abgeordnete sitzen. Dies nennt sich Europawahl. Jeder, der alt genug ist und wählen geht, entscheidet mit darüber, wer die Bürger im Europäischen Parlament vertritt. Die Regeln der Wahlen variieren je nach Staat. Die Wähler müssen meist 18 Jahre sein. In Österreich beträgt das nötige Alter 16 Jahre.
Was ist ein Parlament für Kinder erklärt?

Bei einem Parlament handelt es sich um eine Volksvertretung. Hier sitzen die Politiker, die das Volk gewählt hat. Sie nennen sich Mitglieder des Parlaments oder Abgeordnete und fungieren als Volksvertreter. Das Parlament entscheidet in einer Demokratie über die wichtigsten Dinge. Es beschließt Gesetze, an die man sich halten muss.

Was ist das Europäische Parlament für Kinder erklärt?

Die Europäische Union hat ebenfalls ein Parlament. In den Mitgliedsländern der EU werden die Abgeordneten gewählt. Das Europäische Parlament, das in Brüssel, Straßburg und Luxemburg arbeitet, kann gemeinsam mit dem EU-Ministerrat Gesetze beschließen. Es gibt Entscheidungen, die in der Europäischen Union nur getroffen werden können, wenn das Europaparlament zustimmt.

Was versteht man unter dem Europäischen Parlament?

Das Europäische Parlament besteht aus zahlreichen Abgeordneten aus allen EU-Ländern. Es entscheidet zusammen mit dem Rat der EU über die Gesetzgebung und den EU-Haushalt. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre von den Bürgern gewählt, deren Interessen sie vertreten.